Wie steht’s um die Kunstfreiheit? 29. Dezember 2021 Von Sina Dotzert „Kunst muss (…) zu weit gehen, um herauszufinden, wie weit sie gehen darf.“ Damit eröffnete Heinrich Böll im Jahre 1966 das Wuppertaler Schauspielhaus. Sina Dotzert - Foto: Daniela Raimund Im Jahre 2021 verkündet Rapper Danger Dan aus den Boxen: „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“ und bekräftigt damit, dass persönliche oder politische Äußerungen im Rahmen der Kunst ihre strafrechtliche Relevanz verlieren – und zwar unabhängig davon, wie wahr, legitim oder illegitim diese sind. Doch nicht nur Danger Dan, der in seinem Song u. a. auf eine juristische Auseinandersetzung mit einem Verschwörungstheoretiker anspielt, gemahnt an Artikel 5, Absatz 3 im Grundgesetz. Auch Kulturinstitutionen sehen sich verstärkt von rechten Kräften bedroht. Von Hass-E-Mails und Ähnlichem einmal abgesehen, beschwören Akteure aus dem rechten Lager immer wieder ein angebliches Neutralitätsgebot, das es so nicht gibt. Hingegen heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Kulturminister der Länder: „Es ist das Recht künstlerischer Arbeit, gesellschaftspolitische Fragen zu reflektieren und Position zu beziehen.“ Zugleich sehen einige Stimmen die Kunstfreiheit auf andere Weise in Gefahr. Öffentliche Kritik an Darstellungen und schwindende Aufmerksamkeit für Positionen werden als Zensur interpretiert. Dabei wäre es doch interessant, sich als Künstler*in zu fragen, wie es kommt, dass ich dies oder jenes sagen oder zeigen möchte. Wie kommt es beispielsweise, dass Regisseur*innen Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Frauen produzieren möchten, ohne dass ein Werk es dringend bräuchte? Wie kommt es, dass Menschen um jeden Preis Wörter in den Mund nehmen, von denen sie wissen, dass sie zahlreiche andere verletzen? Mit diesen und ähnlichen Fragen beschäftigte sich die Lyrikerin und Vertreterin der Schwarzen Community May Ayim bereits in den 1990er-Jahren. Kunst geht vielen, deren Perspektiven generell weniger Beachtung und Wertschätzung erfahren, oftmals zu weit. Die Kunstfreiheit toleriert das. Den Widerspruch und den Streit darüber sieht unser Rechtssystem aber ebenso vor. Kunst konkretisiert sich niemals in einem machtfreien Raum. Dass dies so ist, bewegt auch Debatten rund um Betriebs- und Leitungsstrukturen an öffentlich geförderten Theatern, wie sie beispielsweise im ensemble-netzwerk aber auch an vielen anderen Orten geführt werden. Neulich wandte sich das Ensemble am Theater Regensburg in einem Offenen Brief an seinen Verwaltungsrat. Es kritisierte darin weniger den Umstand, dass im Zuge eines Leitungswechsels Verträge nicht verlängert wurden. Vielmehr bemängelt es die Tatsache, dass die neue Leitung vorab keine Gespräche mit den Künstler*innen geführt hatte. Wie frei kann die Kunst eines Theaters sein, wenn seine Künstler*innen nicht selbst über die Zusammenarbeit mit einer neuen Leitung entscheiden können? Weil sich Gesellschaft ständig verändert, muss auch die Frage nach der Freiheit von Kunst ständig neu austariert werden, ohne dabei das Grundrecht selbst infrage zu stellen – eine der Botschaften Heinrich Bölls im Jahre 1966 in Wuppertal. Dieser permanente Lernprozess appelliert an die Verantwortung all derer, die von ihrem Recht Gebrauch machen oder die die Voraussetzungen dafür schaffen. Denn wie für jede andere Freiheit, die mehr als bloßes Privileg sein will, gilt auch hier, was Erich Mühsam, Maya Angelou und viele andere bereits aussprachen: „Niemand kann frei sein, solange es nicht alle sind.“ Anregungen und Kritik: kolumne@fnwk.de vorheriger Artikel Das Innehalten als eine wichtige und hilfreiche Gabe genießen 3287